AGB - Erlebnislauf

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AGB

Regeln

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Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am Volksbank HegauBergeAbenteuer

1 Anwendungsbereich – Geltung

1.1 Das 8. Volksbank HegauBergeAbenteuer ist eine teamorientierte Ausdauerveranstaltung. Es ist kein Wettkampf. Es findet keine Zeitmessung statt und es gibt keine Rangliste.
Vorgabe: Die Veranstaltung wird gemeinsam begonnen und gemeinsam beendet.
Veranstalter des 8. Volksbank HegauBergeAbenteuer ist die Südwestfoto GbR, Leo-Sandel-Straße 36, 78628 Rottweil.
1.2 Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zu-stande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

Von der Ausschreibung abweichende organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung

3.1. Die Anmeldung kann schriftlich auf einem gesondert beim Veranstalter anzufordernden Sam-melmeldeformular (Excel-Datei) oder per Online-Anmeldung über das entsprechende „Web-Formular” im Internet erfolgen. Anmeldungen per Post (in schriftlicher Form) erfolgen nur über das Anmeldeformular, das im Flyer abgedruckt ist.
3.2. Zahlungen erfolgen immer per Überweisung. Bei Online-Anmeldungen per Internet kann die Zahlung nur per Überweisung erfolgen. Die Anmeldung ist nach Eingang der Meldegebühr gültig. Die Teilnehmer werden unter www.erlebnislauf.de gelistete.
3.3. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers. Die Nennung eines Ersatzstarters ist möglich.

3.4. Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht (z. B. höhere Gewalt). Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet keine Rückerstattung statt.

3.5. Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder spätestes An-meldedatum) fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nichtangenommen.

4 Haftungsausschluss

4.1 Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
4.2 Der Veranstalter haftet nur für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Sach- und Vermö-gensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
4.3 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zu-sammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
4.4 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlver-schulden bleibt unberührt.

5 Datenerhebung und – Verwertung

5.1. Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespei-chert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
5.2. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnah-men und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotome-chanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne An-spruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
5.3. Die gemäß Abs. 5.1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.
5.4. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, Ergebnisheft und Ergebnis-CD sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

6 Zeitmessung

6.1. Beim 8.Volksbank HegauBergeAbenteuer erfolgt keine Zeitmessung. Das Tempo bestimmen Lauf- bzw. Nordic Walking-Scouts. Diesen ist Folge zu leisten.

Zur Überprüfung Ihres Gesundheitszustandes und der Sporttauglichkeit empfehlen wir ausdrücklich die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung.



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